Liebe Leser*innen
ich freue mich sehr, Ihnen den ersten Newsletter der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) zukommen zu lassen. Dieser wird Sie von nun an viermal im Jahr über unsere Projekte und Aktivitäten informieren.
Wie unser Tätigkeitsbericht zeigt, hat unsere Institution seit ihrer Gründung bereits bedeutende Schritte nach vorne gemacht. Nun tritt sie in eine neue Phase ihrer Entwicklung ein: die Umsetzung ihrer Themenschwerpunkte.
Braucht es in einem reichen und demokratischen Land wie der Schweiz überhaupt eine nationale Menschenrechtsinstitution? Die Antwort ist eindeutig: Ja.
Menschenrechte sind nie ein für alle Mal garantiert. Sie werden immer wieder mit neuen Situationen konfrontiert, in Frage gestellt und oft missverstanden – es wäre falsch, sie als selbstverständlich zu betrachten.
Die Erklärung des Bundesrates zum Fall der KlimaSeniorinnen ist ein aktuelles Beispiel dafür. Sie könnte indirekt jene Rhetorik verstärken, die eine Abwendung der Schweiz von der Europäischen Menschenrechtskonvention fordert.
Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte ist also eine permanente Aufgabe, auch in der Schweiz.
Unsere allererste Veranstaltung wird sich daher mit der Europäischen Menschenrechtskonvention befassen. Merken Sie sich schon jetzt den 13. November vor. Bereits zugesagt für das Podium haben Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier und Ständerat Andrea Caroni. Weitere Details finden Sie bald auf unserer Website.
Viel Vergnügen beim Lesen,