Liebe Leser*innen,
Was heisst es, ein Vorbild zu sein?
Ein Vorbild erfüllt nicht bloss gesetzliche Mindestanforderungen. Es setzt Massstäbe und öffnet den Horizont des Machbaren. Genau dazu verpflichtet Art. 10 des Klimaschutzgesetzes Bund und Kantone: Bei der Erreichung von Netto-Null-Emissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen sie eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Eine solche Funktion glaubwürdig auszufüllen, verlangt Orientierung an klaren normativen Leitlinien und dazu gehören die Menschenrechte.
Für die laufende Revision der Klimaschutzverordnung gilt daher: Die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte sind integraler Bestandteil dieser Vorbildrolle. Was dies genau bedeutet, führen wir in unserer Analyse «Klimawandel als Menschenrechtsfrage» aus, die die SMRI im April 2026 veröffentlicht.
Spätestens seit dem KlimaSeniorinnen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2024) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (2025) steht fest: Klimapolitik ist Menschenrechtspolitik. Der Klimawandel bedroht grundlegende Rechte, von Leben und Gesundheit bis hin zu sozialen und verfahrensrechtlichen Garantien, und begründet konkrete staatliche Handlungspflichten.
Mit der Publikation und einem begleitenden Policy Brief etabliert die SMRI die menschenrechtliche Perspektive im Schweizer Klimadiskurs. «Klimawandel als Menschenrechtsfrage» will eine Intervention in die klimapolitische Debatte sein, ein Impuls für erweiterte Allianzen für eine ambitionierte Klimapolitik und eine Grundlage für Entscheidungsträger*innen in Kantonen, Gemeinden und Bund, um Menschenrechte als unverzichtbares Element in ihrem klimapolitischen Handeln zu berücksichtigen.
Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns, diese Debatte gemeinsam weiterzuführen.
Beste Grüsse