Klimawandel als Menschenrechtsfrage

5. März 2026

Liebe Leser*innen,

Was heisst es, ein Vorbild zu sein?

Ein Vorbild erfüllt nicht bloss gesetzliche Mindestanforderungen. Es setzt Massstäbe und öffnet den Horizont des Machbaren. Genau dazu verpflichtet Art. 10 des Klimaschutzgesetzes Bund und Kantone: Bei der Erreichung von Netto-Null-Emissionen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sollen sie eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Eine solche Funktion glaubwürdig auszufüllen, verlangt Orientierung an klaren normativen Leitlinien und dazu gehören die Menschenrechte.

Für die laufende Revision der Klimaschutzverordnung gilt daher: Die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte sind integraler Bestandteil dieser Vorbildrolle. Was dies genau bedeutet, führen wir in unserer Analyse «Klimawandel als Menschenrechtsfrage» aus, die die SMRI im April 2026 veröffentlicht.

Spätestens seit dem KlimaSeniorinnen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2024) und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (2025) steht fest: Klimapolitik ist Menschenrechtspolitik. Der Klimawandel bedroht grundlegende Rechte, von Leben und Gesundheit bis hin zu sozialen und verfahrensrechtlichen Garantien, und begründet konkrete staatliche Handlungspflichten.

Mit der Publikation und einem begleitenden Policy Brief etabliert die SMRI die menschenrechtliche Perspektive im Schweizer Klimadiskurs. «Klimawandel als Menschenrechtsfrage» will eine Intervention in die klimapolitische Debatte sein, ein Impuls für erweiterte Allianzen für eine ambitionierte Klimapolitik und eine Grundlage für Entscheidungsträger*innen in Kantonen, Gemeinden und Bund, um Menschenrechte als unverzichtbares Element in ihrem klimapolitischen Handeln zu berücksichtigen.

Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns, diese Debatte gemeinsam weiterzuführen.

Beste Grüsse

Judith Kopp
Mitarbeiterin Forschung

Laura Knöpfel
Juristische Leitung

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Jahrestagung 2026: Anmeldung jetzt möglich

Am Freitag, den 12. Juni, findet in Biel die Jahrestagung 2026 der SMRI statt. Auf dem Programm stehen Begegnungen, Podiumsdiskussionen und Vertiefungsveranstaltungen, um die Frage zu beantworten: Wer trägt Verantwortung für die Menschenrechte? Diese Frage beleuchtete eines der Schwerpunktthemen der SMRI, das Thema «Auslagerung von Verantwortung für Menschenrechte».

Aktuell

Erste Analyse der SMRI zum Thema «Klimawandel und Menschenrechte»

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Am 9. April – genau zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen – veröffentlicht die SMRI ihre erste Analyse: «Klimawandel als Menschenrechtsfrage». Begleitet wird sie von einem Policy Brief für Entscheidungsträger*innen auf allen politischen Ebenen in der Schweiz.

Um die Analyse am Tag der Veröffentlichung zu erhalten, tragen Sie sich in unserem Verteiler für Veranstaltungen und Publikationen ein.

Filmvorführung mit anschliessender Podiumsdiskussion

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Welche Zukunft für das internationale Genf?

Seien Sie am 10. März dabei an der kostenlosen Veranstaltung, die in Partnerschaft mit dem Internationalen Filmfestival und Forum für Menschenrechte (FIFDH) in Genf stattfindet.

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Die Geschäftsstelle sucht Verstärkung

Ab Sommer 2026 sind drei Stellen zu besetzen. Bewerben Sie sich selbst oder leiten Sie die Information an Interessierte weiter!

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Für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRIs) wie die SMRI ist das sog. Universal Periodic Review vor dem UNO-Menschenrechtsrat eine wertvolle Gelegenheit, sich mit der Regierung ihres Staates und der internationalen Gemeinschaft auszutauschen. Ein Leitfaden fasst die besten Praktiken zusammen, um eine qualitativ hochwertige Beteiligung zu gewährleisten.

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