Liebe Leser*innen,
Wenn dieser Newsletter eher kurz ausfällt, dann hängt das daran, dass wir so richtig mit der Arbeit begonnen haben und tief in den ersten Recherchen und Entwürfen stecken. Viel spannende Arbeit, aber noch zu früh, um es teilen zu können. Ein kleines, aber feines Projekt veröffentlichen wir momentan aber im Wochentakt – ein bewusst zuversichtliches Auftaktprojekt für unsere inhaltliche Arbeit.
In einer Serie von Artikeln rücken wir eine etwas unscheinbare Kategorie von Grundrechten ins Scheinwerferlicht – kantonale Grundrechte. Föderalismus wird oft als eine Bremse für die Umsetzung internationaler menschenrechtlicher Standards empfunden. Aber der Föderalismus ist eben auch ein Labor. Kantone können beim Schutz der Grundrechte weiter gehen als die Bundesverfassung. Wo sie das tun, bereiten sie nicht selten das Feld für einen Fortschritt in anderen Kantonen oder auf Bundesebene.
Jüngstes Beispiel: 2020 gewährte der Kanton Genf politische Rechte auch an Personen, die wegen einer geistigen Behinderung dauerhaft urteilsunfähig sind. 2024 folgte der Kanton Appenzell Innerrhoden. Andere Kantone räumten die politischen Rechte unter gewissen Umständen ein oder prüfen einen solchen Schritt. Vor einigen Tagen nun hat der Nationalrat eine Motion angenommen, mit der auch auf Bundesebene Menschen mit Behinderungen politische Rechte gewährt werden soll. Die Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung fordert diesen Schritt schon lange. In der Schweiz könnte er dank ersten Versuchen in der Kleinräumigkeit der Kantone schliesslich gelingen.
Viel Vergnügen beim Lesen,